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Änderung der Prüfungsordnung!

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Änderung der Prüfungsordnung im Teilstudiengang Bildungswissenschaften des MEd11

Liebe Studierende im MEd11,

In den nächsten Wochen wird eine Neufassung der fachspezifischen Bestimmungen für den Teilstudiengang Bildungswissenschaften der Studiengänge im MEd11 veröffentlicht werden. Wir möchten Sie vorab darüber informieren, dass es keine Änderungen gibt, die Inhalte, Struktur und Aufbau des Studiums betreffen, sondern lediglich eine Änderung bezüglich der Prüfungsform der Modulabschlussprüfung im Modul „Bildung, Erziehung, Profession“. Bislang war eine mündliche Prüfung vorgesehen, zukünftig wird entweder eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung (120 min) zu absolvieren sein. Die Form der Prüfung (mündlich oder schriftlich) wird in jedem Semester (zu Beginn des Semesters) vom Fach-Prüfungsausschuss festgelegt und per Aushang und auf den Internetseiten des IfB veröffentlicht und gilt dann für alle Studierenden des betreffenden Studiengangs. Für Wiederholungsprüfungen gilt, dass die Wiederholungsprüfung die gleiche Form hat, wie die erste (nicht bestandene) Prüfung.

Nach Auskunft der Modulbeauftragten des Moduls wird zukünftig eine schriftliche Prüfung angeboten werden, um weiterhin gewährleisten zu können, dass alle Studierenden im von ihnen gewünschten Zeitraum die Prüfung ablegen können. Die Änderung tritt nach Veröffentlichung der Prüfungsordnung – also noch in diesem Semester – in Kraft. Über das Modul können Sie sich auf den entsprechenden WWW-Seiten des IfB informieren, dort finden Sie dann in Kürze auch Informationen zur schriftlichen Prüfung (Termine etc.). Bei dringenden diesbezüglichen Fragen können Sie sich wie immer an die IfB-Studienberatung wenden (ifbstudienberatung@uni-wuppertal.de)


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