Die Neufassung der fachspezifischen Bestimmungen für den Teilstudiengang Bildungswissenschaften der Studiengänge im MEd11 ist veröffentlicht worden, worüber wir bereits zu Beginn des Semesters an dieser Stelle informiert haben. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass es keine Änderungen gibt, die Inhalte, Struktur und Aufbau des Studiums betreffen, sondern lediglich eine Änderung bezüglich der Prüfungsform der Modulabschlussprüfung im Modul „Bildung, Erziehung, Profession“. Bislang war eine mündliche Prüfung vorgesehen, zukünftig entweder eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung (120 min) . Die Form der Prüfung (mündlich oder schriftlich) wird in jedem Semester festgelegt und gilt dann für alle Studierenden des betreffenden Studiengangs. Für Wiederholungsprüfungen gilt, dass die Wiederholungsprüfung die gleiche Form hat, wie die erste (nicht bestandene) Prüfung.
Als Regelprüfungsform haben die Modulbeauftragten in Abstimmung mit dem Fach-Prüfungsausschuss eine Klausur festgelegt. Diese wird in diesem Semester am 14.08.14 angeboten. Nach Auskunft der Modulbeauftragten soll gewährleistet werden, dass die Studierenden, die den Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst im November wahrnehmen möchten, rechtzeitig Ihre Note erhalten (Schnellkorrektur). Bitte sprechen Sie dies aber in jedem Fall mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin ab. Sollte in Einzelfällen der Wechsel der Prüfungsform eine besondere Härte darstellen, kann in diesem Semester in Ausnahmefällen eine mündliche Prüfung absolviert werden (Härtefallregelung). In diesem Fall sprechen Sie dafür zunächst mit dem Prüfer/der Prüferin und stellen Sie dann ggfs. einen entsprechenden begründeten Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss (über die zuständigen Sachbearbeiterinnen im Zentralen Prüfungsamt).
Sollten Sie weitere Fragen hinsichtlich der Prüfung im Modul „Bildung, Erziehung,Profession“ des Moduls 3 haben, wenden Sie sich bitte an die Prüfer/innen des Moduls bzw. die Modulbeauftragten .